Politische Mitsprache von gemeinnützigen Vereinen stärken

Der Heimatverband MV wendet sich gemeinsam mit 40 zivilgesellschaftliche Initiativen aus Mecklenburg-Vorpommern mit einem dringenden Appell an Abgeordnete im Deutschen Bundestag, insbesondere der CDU/CSU-Fraktion.

Die Vereine, Stiftungen und Initiativen fordern eine Aktualisierung des Gemeinnützigkeitsrechts, über das am 25. November im Bundestag abgestimmt werden soll.

40 Initiativen aus Mecklenburg-Vorpommern fordern Änderung im Gemeinnützigkeitsrecht
Menschenrechts-, Klimaschutz-, Demokratiearbeit in Mecklenburg-Vorpommern steht auf dem Spiel

40 zivilgesellschaftliche Initiativen aus Mecklenburg-Vorpommern wenden sich mit einem dringenden Appell an Abgeordnete im Deutschen Bundestag, insbesondere der CDU/CSU-Fraktion. Die Vereine, Stiftungen und Initiativen fordern eine Aktualisierung des Gemeinnützigkeitsrechts, über das am 25. November im Bundestag abgestimmt werden soll.

Was wie ein trockenes, langweiliges Thema klingt, ist existenziell. Rock gegen Rechts, Jugendbeteiligung, Projekttage zu Kinderrechten an Schulen: all das steht auf dem Spiel, wenn das Gemeinnützigkeitsrecht nicht in entscheidenden Punkten aktualisiert wird. Ohne Anerkennung der Gemeinnützigkeit können Vereine wesentlich schwieriger Spenden oder öffentliche Fördermittel einwerben. Viele stehen dann vor dem finanziellen Aus. Die Gemeinnützigkeit wird nachträglich vergeben und kann mit einer Frist von 10 Jahren auch nachträglich aberkannt werden.
Rechtssicherheit zu haben, ist daher elementar für die Arbeit.

Seit dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 10. Januar 2019, durch welches dem globalisierungskritischen Netzwerk „Attac“ die Gemeinnützigkeit entzogen wurde, herrscht Unsicherheit bei Vereinen, die sich für Teilhabe und Menschenrechte, gegen Ausgrenzung und für eine lebendige Demokratie einsetzen. Sie bewegen sich mit ihrem selbstlosen Engagement auf dünnem Eis. Dabei sind gerade sie es, die im Prozess der politischen Willensbildung ein für die Demokratie bedeutsames Gegengewicht zu Menschenverachtenden und Rechtsextremen Strömungen bilden, wie nicht zuletzt das Verfassungsgericht im NPD-Verbostverfahren feststellte.

„Die Liste der als gemeinnützig anerkannten Zwecke ist hoffnungslos veraltet. Rechtssicherheit wird aber nur durch Zwecke gewährleistet, die der gesellschaftlichen Realität und dem aktuellem Sprachgebrauch entsprechen. Wir fordern dringend die Neuaufnahme von weiteren Zwecken wie der Förderung von Antidiskriminierungsarbeit, Menschenrechten, Klimaschutz und sozialer Gerechtigkeit.“ sagt Anne Schwalme von verquer, die den offenen Brief mit initiiert hat.

Doch es sind bei Weitem nicht nur die veralteten Zwecke, die auf Kritik stoßen. Die Zusammenfassung des Urteils durch den Bundesfinanzhof wirft Fragen auf, die die
Unterzeichner*innen des Briefes politisch beantwortet wissen wollen. Darf ein Fußballverein sich noch gegen Rassismus einsetzen? Soll das Feld der politischen Willensbildung allein den Parteien überlassen werden?
„Natürlich ist Politik in einer Demokratie nicht die Sache von Parteien sondern die Sache eines jeden Bürgers.“ sagt Dr. Anna-Konstanze Schröder, Geschäftsführerin des Heimatverbandes Mecklenburg-Vorpommern, und weiter: „Insbesondere in den Regionen Deutschlands, in denen 1990 die westdeutsche Parteienpolitik übernommen wurde, müssen die außerparteilichen demokratischen Prozesse besonders gefördert werden.“ Mit einer engen Auslegung des Gerichtsurteils sieht sie genau dies allerdings gefährdet.

Der in dem Gerichtsurteil für die politische Bildungsarbeit formulierte Leitsatz der „geistigen Offenheit“ wirft für Schwalme in dieser uneingeschränkten Form viele Fragen auf.
„Selbstverständlich stehen wir für Werte wie die Menschenrechte ein. Und genau dafür bekommen wir ja auch staatliche Fördermittel. Multiperspektivität darf nicht mit Neutralität verwechselt werden.“ Auch Michael Steiger vom Pfadfinderbund Mecklenburg-Vorpommern ist unsicher, wie er unter den gegebenen Umständen seine Arbeit als Jugendbeteiligungsmoderator fortsetzen kann. „Jugendbeteiligung und das Einüben gesellschaftspolitischen Engagements funktioniert nur anhand von den Themen, die Jugendliche auch interessieren. Kein Jugendlicher hat Lust, sich immer nur mit Jugendpolitik zu beschäftigen.“ Dies würde die Umsetzung des Urteils allerdings erfordern.

Die Unterzeichnenden sehen sich unter Anderem durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz 2018 zur Demokratieerziehung unterstützt. Dort heißt es: "Der
freiheitliche demokratische Staat lebt von Voraussetzungen, die er als Staat allein nicht garantieren kann. […] Historisch-politische Urteilsfähigkeit und demokratische Haltungen und Handlungsfähigkeit als Schlüsselkompetenzen müssen entwickelt und eingeübt werden." Bundesweit haben sich seit dem Attacurteil viele Dachverbände, darunter der Bundesverband Soziokultur, die Arbeitsgemeinschaft der Eine-Welt-Landesnetzwerke und der Bundesjugendring an die Politik gewandt um auf den dringenden Handlungsbedarf hinzuweisen. „Uns ist unklar, warum die Fachkompetenz der Verbände nicht aufgegriffen wird.“ sagt Schwalme.

Für die gesellschaftliche Entwicklung in Mecklenburg Vorpommern hätte es weitreichende Konsequenzen, wenn Vereine aus Verunsicherung begännen, sich selbst zu beschränken. Die politischen Vertreter*innen werden in dem offenen Brief daher aufgefordert, jetzt für Rechtssicherheit für die plurale Vereinslandschaft zu sorgen.

Hier finden Sie den offenen Brief der Vereine und Initiativen, der an die Bundestagsabgeordneten gesandt wurde: Offener Brief zur Gemeinnützigkeit

 

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