Projektförderung

Der Heimatverband MV fördert Projekte der Heimatpflege bis zu 3.000 Euro mit Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Antragsberechtigt sind nur Mitglieder des Heimatverbandes MV.
Die Projekte können sich dabei mit vielfältigen Themen des Heimatverbandes befassen.
Hier finden Sie die: Fördergrundsätze des Heimatverbandes Mecklenburg-Vorpommern.
Wenn Sie einen Förderantrag stellen wollen, melden Sie sich gern zunächst in der Geschäftsstelle und informieren über Ihr Vorhaben.
Hier finden Sie die Kontaktdaten
Mit dem Förderantrag müssen folgende Dokumente eingereicht werden
- ein Kostenplan, der alle Ausgaben und Einnahmen enthält,
- eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens/Projektes entsprechend der Förderkriterien.
Wenn Sie den Antrag für einen Verein einreichen, benötigen wir zusätzlich:
- die aktuelle gültige Satzung,
- die steuerliche Freistellung vom Finanzamt zum Nachweis der Gemeinnützigkeit
Reichen Sie Ihren Förderantrag bis zum 28.02.2025 oder zum 16.05.2025 vollständig an projektfoerderung( at )heimatverband-mv.de
Der Vorstand des Heimatverbandes entscheidet über die Bewilligung und über die Förderhöhe nach diesen Förderkriterien. Er berät am 15.März und 31.Mai 2025.
Stimmt der Vorstand dem Förderantrag zu wird es eine Fördervereinbarung zwischen Ihnen und dem Heimatverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. geschlossen, die die notwendigen Förderbedingungen enthält.
Nach Ihrer Unterschrift bzw. vor dem Projektbeginn werden Ihnen die Fördermittel überwiesen.
Verweisen Sie in der Öffentlichkeitsarbeit, bei den Drucksachen oder bei der Veranstaltung auf die Förderung durch den Heimatverband. Dafür stellen wir unser Logo zur Verfügung. Wir senden es Ihnen auf Anfrage im JPG- oder PDF-Format zu. Fördern wir eine Veranstaltung, muss sie im Kulturportal eingetragen werden.
Nach Abschluss Ihres Projektes senden Sie uns einen Verwendungsnachweis der Fördermittel. Dieser enthält:
- zwei Belegexemplare oder Bildnachweise über die Veranstaltung bzw. das abgeschlossene Vorhaben/Projekt
- (Bild)Nachweis über die Förderung durch den Heimatverband MV
- Abrechnung idealerweise mit Originalrechnung(en); falls Sie diese nicht einreichen können, schicken Sie uns Kopien und teilen Sie uns mit wo sich die Originalrechnungen befinden
- Sachbericht mit einem Umfang von 2600 Zeichen
Das Kleingedruckte
Die Förderbedingungen sind Teil der Vereinbarung, die zwischen dem Fördermittelempfänger und dem Heimatverband geschlossen werden. Sie fassen die Bestimmungen für Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und den Kulturförderrichtlinien zusammen. Es gelten die gesetzlichen Grundlagen:
- Landeshaushaltsrecht (LHO), insbesondere die Paragraphen 23, 44 und 91,
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Paragraph 44 des LHO (ANBest-P, Allgemeine Nebenbestimmungen für Projektförderung),
- Richtlinien zur Kulturförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
- Hinweise für Zuwendungsempfänger zur Kulturförderrichtlinie,
- Landesreisekostengesetz.